Sehr geehrte Nutzer des RENTRI, hiermit wird mitgeteilt, dass das in der Mitteilung vom 13.02.2026 um 09:00 Uhr genannte Ereignis, welches die teilweise und vorübergehende Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste verursacht hat, als abgeschlossen gilt, und zwar beschränkt auf folgende Bereiche: Dienst für die Registrierung und die Zahlung des Beitrags; Dienst für die digitale Validierung der FIR und der Register; Unterstützungsdienste für die Führung der Lade- und Entladeregister sowie für die Übermittlung an RENTRI der Daten zu den im chronologischen Lade- und Entladeregister eingetragenen Vorgängen.
Daher werden ab dem 18. Februar 2026, 00:00 Uhr, die ordnungsgemäßen Betriebsmodalitäten der oben genannten Dienste wiederhergestellt; die Nutzung der in Anhang 1 zum Direktorialerlass Nr. 319 vom 30. Oktober 2025 vorgesehenen Sicherheitsbetriebsmodalitäten ist nicht mehr zulässig.
Die Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit, die in Anhang 1 zum Direktorialerlass Nr. 25 vom 5. Februar 2026 vorgesehenen Sicherheitsbetriebsmodalitäten für die Verwaltung der FIR im digitalen Format zu nutzen, bleiben bis auf Weiteres in Kraft. Bis zur Veröffentlichung der Abschlussmitteilung gilt die Verwaltung der FIR im digitalen Format gemäß den in Artikel 7 Absatz 8 des DM 59/2023 vorgesehenen Betriebsmodalitäten weiterhin als gesetzlich zulässige Option.
