Greenwashing: Neue Regeln für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitskommunikation

Seit dem 27. September 2026 gelten in Italien die neuen Bestimmungen gegen Greenwashing. Für Unternehmen verändert sich damit die Art und Weise, wie Nachhaltigkeit kommuniziert wird: Umweltaussagen müssen zunehmend konkret, transparent und überprüfbar sein.

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 30 vom 20. Februar 2026 30hat Italien die europäische Richtlinie (EU) 2024/825 Empowering Consumers for the Green Transition umgesetzt und neue Bestimmungen in das italienische Verbraucherschutzgesetz aufgenommen. Ziel ist es, irreführende Umweltaussagen zu bekämpfen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Bestimmungen betreffen die sogenannten Green Claims, also Aussagen, mit denen Unternehmen ökologische Eigenschaften oder Vorteile von Produkten, Dienstleistungen und Tätigkeiten kommunizieren.

Allgemeine Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht ohne geeignete Nachweise verwendet werden, die ihre Berechtigung belegen. Die Vorschriften betreffen außerdem Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen, sowie Aussagen, die einem gesamten Unternehmen oder einem gesamten Produkt Umwelteigenschaften zuschreiben, obwohl diese tatsächlich nur einen bestimmten Aspekt betreffen.

Das Ziel ist klar: weg von allgemeinen Aussagen hin zu einer Umweltkommunikation, die durch konkrete und überprüfbare Fakten gestützt wird.

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